Hintergründige Kritik am Fernabsatzgesetz. (Glosse ??)
Tip 1:
Zum Erreichen einer Liefer-Freigrenze immer ganz viel Ware bestellen. Mindestens Freigrenze plus 40 Euro. Die 40 Euro wegen der Versandspesenfreien Rücksendung der Ware die eigentliche nur gebraucht wird um keine Versandkosten zahlen zu müssen auch wenn man Ware behalten möchte.

Tip 2 und 3:

Versicherungsschaden und Übergabekontrolle beim Empfang der Ware vergessen? Kein Problem es zahlt zwar nicht die Versicherung des Spediteuers aber der Versender muß sowieso für alles herhalten. Mit dem Hinweis, daß er sich die Versandversicherung sowieso sparen kann den Preis vorher noch herunterhandeln.

Tip 4:

Ansichtslieferung nicht vorher ankündigen. Jedoch 40 Euro zusätzlich bestellen (siehe Tip 1).

Tip 5:

Auswahllieferung: Wenn die Ware über die Charge nicht immer die gleiche Qualität haben kann (z.B. Glaskugeln z.T. mit Luftblasen, Büroklammern, Intarsienarbeiten, Holzmaserungen, usw.) einfach ganz viel bestellen, also statt 100 Murmeln 10000 Stück. Die besten 100 auswählen und den Rest zurücksenden (wegen 40 Euro Tip 1 beachten).

Tip 6:

Konkurenz macht schlechte Preise? Mit dem neuen Fernabsatzgesetz kein Problem. Einfach alle Mitarbeiter und die Verwandschaft bei der Konkurenz alles bestellen lassen, was dieser im Angebot hat. Und die Ware nach 14 Tagen, wenn keine Belehrung erfolgte nach 4 Monaten zurücksenden. Wenn es ein kleiner Konkurent ist, ist er anschliessend kein Konkurent mehr. Eventuell ein Merger-Kandidat, Heuschrecken dürften wohl kein interesse mehr haben. Bei Mittleren und Grossen Konkurenten muß dieser auf jedenfall die Preise anheben und/oder erhebliche Aufwände in die Rücknahme und Sperrlisten-Logistik stecken.

Tip 7 und 8:

Versorgungstip: Benutzung ist nicht ausgeschlossen. So haben Sie immer hinreichend viel Klopapier im Hause. Nur ETWAS aufbewahren und Zurücksendung anbieten. Transportrisiko trägt der Versandhandel und nicht der Verbraucher. So haben Sie auch immer den neuesten PC bzw. Laptop im Hause.

Tip 9:

Softwaretip: Da das Bestellen von Software auf CD's das Benutzer-Risiko der Versigelung trägt und damit nicht kopiert werden kann einfach einen PC mit Software (pre-installed) bestellen. Die Software runterladen und den PC zurücksenden. So einfach geht das. Wenn das nicht reicht: Den neuen PC's liegt meist noch eine Gratis-CD für diverse Internetanbieter mit Freistunden bei. Dann mit Gnutella oä. gleich noch alle Musik mit ins Privat-Archiv laden. Und noch ein Tip: Da die Festplattenkapazitäten immer zunehmen und preiswerter werden paßt das Privatarchiv dann auch immer auf den neuesten PC.

Tip 10:

Sie haben gelbe Aktien und die fallen wie die rosa Aktien? Kein Problem. Jede Bestellung muß zweimal transportiert werden!! Doch nicht übertreiben. Man schlachtet nicht die Kuh, die man melken möchte. Wenn alle Versender pleite sind oder den Versanddienst einstellen gehts der gelben Aktie auch nicht gut. Dann vorher alle Aktien verkaufen. Extratip für gelbe Mitarbeiter: wenn alle 200.000 Mitarbeiter pro Tag nur ein Paket zusätzlich bestellen sind mit dem Überstundengeld die Weihnachtsgeschenke gesichert!

Tip X:

Die vorrigen Tips auf keinen Fall anwenden!!!!
1. Wird es sicher bald eine Sperrliste geben, und Rücksender werden
   nicht mehr beliefert (wie bei der Schufa)

2. Ist unklar, wann unsere Regierung den Unfug dieses Gesetzes erkennt und gegen ein besseres Gesetz austauscht. Es ist zu erwarten, daß dies dann entgegen aller Rechtsnormen rückwirkend gelten wird.

3. Ob sich die Gerichte diesem Gesetzes-Unfug anschliessen werden ist unklar. Auf hoher See und vor Gericht ist man in der Hand Gottes.

4. Ob dieses Gesetzt überhaupt für ein einzelnes Geschäft gilt ist ein Risiko. Es gibt viele Ausnahmen. Zum Beispiel wenn der Versender die Ware extra hat anfertigen oder besorgen lassen. Oder wenn der Versender in der Nähe eine öffentliche Filiale unterhält (wobei der Gesetzgeber nicht geklärt hat was Nähe/Ort bedeutet, welche Geschäftszeiten dort gelten müssen, ob ein Verkaufsbus mit regelmäßigen Haltepunkten diese Filialbedingung erfüllt, wie groß dieser Filialbus sein muß, ...). Oder der Besteller keine Privatperson ist oder es gilt kein deutsches Recht (Serverstandortfrage, Logistik-Center, EU). Oder es sich um Lebensmittel oder CD's (nicht jedoch sonstige Datenträger !?!) handelt.

5. Ein weiteres Risiko ist die unklare Fristenlage. Es ist ungeklärt, ob die 14 Tages Frist gilt, auch wenn keine Belehrung erfolgt ist, wenn der Versender nachweisen kann, daß der Kunde über das Gesetz hinreichend informiert war. Und es gibt weitere Umstände die die Rücksendefrist undefiniert werden lassen.

Stand 23-Juli-2010



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